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   BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72   

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BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72 (https://dejure.org/1972,1647)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72 (https://dejure.org/1972,1647)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 1972 - BReg. 2 Z 68/72 (https://dejure.org/1972,1647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister; Zustimmung; Verkauf; Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 257/72
  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 152
  • DNotZ 1973, 99
  • BayObLGZ 1972, 348
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72
    Eine solche Gefahr stellt im Hinblick auf die starken persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen der Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft ( § 11 WEG ) nur das Eindringen "unerwünschter" Dritter in diese dar (BGH NJW 1962, 1613/1614; BayObLGZ 1961, 392/394; 1962, 16/22; OLG Celle MJW 1955, 953; Bärmann aaO § 12 Anm. I und IV; Erman/Westermann aaO WEG § 12 Anm. 1; Palandt/Degenhart aaO WEG § 12 Anm. 1; BGB-RGRK aaO WEG § 12 Anm. 1; Weitnauer/Wirths aaO § 12 Rdnr. 1), wobei der Makel der "Unerwünschtheit" - richtig: Unzumutbarkeit - seine Ursache in der Person des Erwerbers haben muß, sei es daß dieser voraussichtlich keine Gewähr dafür bietet, sich persönlich in die Gemeinschaft einzuordnen, oder daß er im Hinblick auf die Verteilung gemeinschaftlicher Lasten ( § 16 WEG ) wirtschaftliche Bedenken rechtfertigt oder schließlich, daß er voraussichtlich durch die Nichterfüllung gemeinschaftsbezogener Pflichten - soweit solche rechtlich begründet sind - den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stören wird.
  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 83/64

    Zulässigkeit der Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72
    Wo das nicht der Fall ist, bestünde die Gefahr eines auch durch § 44 Abs. 1 WEG nicht gerechtfertigten Vergleichsdruckes seitens des Gerichts, der den Rechtsschutz der Beteiligten unzulässigerweise beschneiden müßte (vgl. BGH NJW 1966, 2399 [BGH 06.07.1966 - Ib ZR 83/64] ; hierzu Ostler aaO; Wenzel NJW 1967, 1587).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    Daraus folgt, dass ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung zu einer Veräußerung von Wohnungseigentum vorliegt, wenn der vorgesehene Erwerber voraussichtlich keine Gewähr dafür bietet, sich persönlich in die Gemeinschaft einzuordnen, wenn er im Hinblick auf die Verteilung gemeinschaftlicher Lasten (§ 16 WEG) wirtschaftliche Bedenken rechtfertigt oder wenn er voraussichtlich durch die Nichterfüllung gemeinschaftsbezogener Pflichten - soweit solche rechtlich begründet sind - den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stören wird (BayObLGZ 1972, 348, 351 f.).
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung BGHZ 37, 203/208 = NJW 1962, 1613/1614 u.a. ausgeführt, durch § 12 WEG habe den Wohnungseigentümern die Möglichkeit eines Schutzes gegen das Eindringen unerwünschter (fremder) Elemente in ihre Gemeinschaft gewährt werden sollen (vgl. auch BayObLGZ 1961, 392/394; 1962, 16/22; 1972, 348/351f).

    Die von dem Landgericht angeführte Entscheidung des Senats (BayObLGZ 1972, 348/351), wonach ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung zu dem Verkauf einer Eigentumswohnung (§ 12 Abs. 2 WEG) nur dort anzuerkennen ist, wo die Veräußerung erkennbar rechtlich geschützte Gemeinschaftsinteressen verletzen wird, hat allerdings nichts mit der Frage des hier allein in Betracht kommenden Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB zu tun.

    Die von dem Landgericht bestätigte Entscheidung des Amtsgerichts bedarf jedoch insofern der Berichtigung, als sie die von der Antragsgegnerin verlangte Zustimmung zur Veräußerung unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 16.11.1972 (BayObLGZ 1972, 348/351 = NJW 1973, 152) ersetzt und die Antragsgegnerin nicht zur Abgabe der Zustimmungserklärung verpflichtet hat.

  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung kann sich ferner aus der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ergeben (§ 43 WEG i.V. mit § 12 FGG; BayObLGZ 1972, 348, 350; OLG Zweibrücken Rpfleger 1977, 141 f; Bärmann/Pick/Merle aaO).
  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

    Allerdings kann das Beschwerdegericht, da § 44 Abs. 1 WEG eine Sollvorschrift ist und zudem "für den Regelfall" gilt, von der mündlichen Verhandlung absehen, wenn besondere Umstände sie entbehrlich machen (BayObLGZ 1972, 348/350, 1983, 73/77; KG und OLG Stuttgart, je a.a.O.).

    Bei der Auslegung, was ein wichtiger Grund im Falle des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG sein kann, haben Rechtsprechung und Schrifttum den Grundsatz entwickelt, daß nur solche Gründe in Betracht kommen, aus denen sich ergibt, daß der Erwerber erkennbar rechtlich geschützte Gemeinschaftsinteressen verletzen werde; dies ist des näheren dahin erläutert worden, daß die Unzumutbarkeit des Eintritts des Erwerbers in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Ursache "in der Person des Erwerbers" haben muß (BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60).

  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

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  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund;

    Entsprechend dem Normzweck und dem zwingenden Normgehalt der Bestimmung des § 12 WEG bildet das Vorliegen eines wichtigen Grundes die Grenze für eine Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum im Einzelfall, d. h. ein wichtiger Grund, die Zustimmung zur Veräußerung zu versagen, ist nur dort anzuerkennen, wo die Veräußerung von Eigentum eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die Gemeinschaft der übrigen Miteigentümer bedeutet (BayOLG, NJW 1973, 152, 153).

    Rechtlich wird das Landgericht zu prüfen haben, ob der von dem Ehemann der Käuferin in den Räumen der Antragsteller in beabsichtigte Betrieb einer unfallchirurgischen Arztpraxis, dem der Erwerb des Teileigentums der Antragstellerin dienen sollte, auf Grund der besonderen Umstände rechtlich begründeten und schutzwürdigen Gemeinschaftsinteressen der übrigen Miteigentümer in unzumutbarer Weise entgegenlief (BayOLG, NJW 1973, 152, 153; KG, RPfl. 1978, 382/383).

  • OLG München, 20.09.2006 - 32 Wx 139/06

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum ohne wichtigen

    Es entspricht einhelliger Meinung, die auch vom Senat geteilt wird, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG, wonach die Zustimmung nur aus einem wichtigen Grund versagt werden darf, zwingendes Recht ist (vgl. z.B. BayObLGZ 1972, 348; Weitnauer/ Lüke, WEG, 9. Aufl., § 12 Rn. 9 Riecke/Schmid/Schneider, KK-WEG § 12 Rn. 8).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Nach dem Zweck der Vorschrift, die ein Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft verhindern soll, sind dabei nur Gründe anzuerkennen, die in der Person des Erwerbers liegen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BGHZ 37, 203/208; BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60; OLG Celle NJW 1974, 1909/1910; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 und 5 a, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 2 und 32, Augustin WEG Rn. 27, jeweils zu § 12; Palandt/Bassenge BGB 47. Aufl. § 12 WEG Anm. 1 a).

    Nachdem der Antragsgegner in Bezug auf die Vermögenslage und die Zahlungsfähigkeit der Erwerberin keine konkreten tatsächlichen Zweifel vorgetragen hat, bestand für das Beschwerdegericht kein Anlaß, in dieser Richtung von Amts wegen zu ermitteln (vgl. BayObLGZ 1972, 348/352, 353; Augustin § 12 Rn. 27 a.E.).

  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Gegen die Wirksamkeit dieser auf § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 6 WEG beruhenden Veräußerungsbeschränkung bestehen keine Bedenken (BayObLGZ 1976, 328/330; die Veräußerung (rechtsgeschäftliche Übertragung des Teileigentums durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch, BayObLG aaO) kann auch an die Zustimmung des Verwalters geknüpft werden (BayObLGZ 1972, 348/350 f.; 1977, 40/41 ff.; Senatsbeschluß vom 31.1.1980 BReg. 2 Z 24/79; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 12 RdNr. 21).
  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 45/08

    Veräußerungsbeschränkung: Voraussetzung des Ablehnungsgrundes

    Ein wichtiger Grund besteht, wenn der Erwerberinteressent im Hinblick auf seine Person oder seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die WEG unzumutbar ist, weil aufgrund konkreter Anhaltspunkte objektiv begründete Zweifel bestehen, die erwarten lassen, dass der Erwerber nicht willens oder in der Lage sein wird, seinen Pflichten in der WEG nachzukommen und die Recht der anderen Wohnungseigentümer zu achten, die Veräußerung also eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Wohnungseigentümer darstellt (OLG Frankfurt, NZM 2006, 380; BayObLG NJW 1973, 152. Die Voraussetzungen für die Annahme eines wichtigen Ablehnungsgrundes sind - entgegen der Auffassung des Klägers - geringer anzusetzen als für die Entziehung eines Wohnungseigentums (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2002, 659).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 20 W 7/03

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis der mündlichen Verhandlung im

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

  • BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89

    Teileigentum; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Wichtiger Grund;

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87

    Recht des Eigentümers auf Wiederherstellung des Ausgangszustandes des

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

  • BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87

    Anspruch eines Wohnungs- und Teileigentümers einer Wohnanlage auf Beseitigung des

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

  • BayObLG, 29.12.1987 - BReg. 2 Z 93/87

    Befristete Beschwerde in Wohnungseigentumssachen; Selbstständige Anfechtbarkeit

  • OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78

    Stimmrecht für die Verwalterwahl einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht

  • OLG Frankfurt, 13.07.1978 - 20 W 247/78

    Eigentumswohnung; Tierhaltung; Haltung; Hunde; Katzen; Tiere; Zwangsgeld;

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